Was sind Subprozessoren?
ENOLABS verarbeitet personenbezogene Daten seiner Kunden (Mandanten/Arbeitgeber) ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Für den technischen Betrieb der Plattform setzen wir Dienstleister ein, die als Sub-Auftragsverarbeiter (auch: Subprozessoren) tätig werden.
Diese Seite listet alle aktuell eingesetzten Subprozessoren auf. Sie ist Teil des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwischen ENOLABS und dem jeweiligen Kunden. Änderungen an dieser Liste werden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen im Voraus per E-Mail an die vom Kunden benannte Kontaktadresse angekündigt (Widerspruchsrecht gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).
Aktuelle Subprozessoren
Stand der Liste: 22. Juli 2026
| Anbieter | Zweck der Verarbeitung | Datenkategorien | Ort | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland | Hosting der Plattform (Webserver, Datenbank, Datei-Storage) und Backup-Infrastruktur. | Sämtliche in der Plattform gespeicherten Nutz-, Beschäftigten- und Konfigurationsdaten sowie Server-Logs. | Deutschland | Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Rechenzentrum ISO-27001-zertifiziert. |
| IONOS SE Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland | Domain-Registrierung (enolabs.de), DNS-Auflösung sowie E-Mail-Hosting für die Postfächer der Domain (u. a. admin@enolabs.de). | Domain-Registrant-Daten; ein- und ausgehende E-Mail-Kommunikation (Absender, Empfänger, Betreff, Nachrichteninhalt, Anhänge) sowie zugehörige Metadaten und Server-Logs. | Deutschland | Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Rechenzentren in Deutschland. |
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Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Konzernmutter: Google LLC, Mountain View, USA |
Firebase Cloud Messaging (FCM) — Zustellung von Push-Benachrichtigungen an Android-Endgeräte. | Geräte-Push-Token (pseudonym), Nachrichteninhalt der Push-Meldung, Zustell-Metadaten. | Irland (EU) USA | AVV nach Art. 28 DSGVO. Drittlandtransfer auf Basis EU-Standardvertragsklauseln (SCC) und EU-U.S. Data Privacy Framework. |
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Apple Distribution International Ltd.
Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland Konzernmutter: Apple Inc., Cupertino, USA |
Apple Push Notification service (APNs) — Zustellung von Push-Benachrichtigungen an iOS-Endgeräte. | Geräte-Push-Token (pseudonym), Nachrichteninhalt der Push-Meldung, Zustell-Metadaten. | Irland (EU) USA | AVV nach Art. 28 DSGVO. Drittlandtransfer auf Basis SCC und EU-U.S. Data Privacy Framework. |
| Anthropic PBC 548 Market St, PMB 90375, San Francisco, CA 94104, USA | Claude API — KI-gestützte Auswertung und Vorschläge im optionalen KI-Assistent-Modul (nur bei Kunden-Aktivierung; Test-vor-Aktiv-Phase; keine Nutzung der Daten zu Trainingszwecken). | Vom Kunden explizit für die KI-Verarbeitung freigegebene Kontextdaten (z. B. Schichten, Anfragen, Zeiterfassungen). Keine Klartext-Kontaktdaten von Beschäftigten. | USA | AVV/DPA nach Art. 28 DSGVO. Drittlandtransfer auf Basis SCC. Anthropic ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Verarbeitung nur bei aktiver Lizenz des Moduls. |
Legende Ort: DE Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland · EU Datenverarbeitung im EU/EWR-Raum · USA Drittlandtransfer (mit SCC/DPF-Absicherung)
Rechtliche Hinweise
Auftragsverarbeitungsvertrag: Mit jedem oben genannten Subprozessor besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bzw. Data Processing Addendum (DPA), der die Anforderungen von Art. 28 DSGVO umsetzt.
Drittlandtransfer: Soweit Subprozessoren in Drittländern (insbesondere USA) tätig werden, erfolgt die Übermittlung auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Die genannten US-Anbieter sind zusätzlich unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10. Juli 2023).
Optionale Module: Das KI-Assistent-Modul (Anthropic) wird ausschließlich bei ausdrücklicher Aktivierung durch den Kunden eingesetzt. Ohne Aktivierung findet keine Datenübermittlung an Anthropic statt.
Widerspruchsrecht gegen neue Subprozessoren
Der Kunde (Verantwortlicher) hat gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO das Recht, gegen die Beauftragung neuer Subprozessoren zu widersprechen. Neue Subprozessoren werden mindestens 30 Tage vor der geplanten Beauftragung per E-Mail an die im Kunden-Konto hinterlegte Kontaktadresse angekündigt.
Der Widerspruch ist innerhalb der Ankündigungsfrist schriftlich per E-Mail an admin@enolabs.de zu richten. Kommt es aufgrund eines berechtigten Widerspruchs nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung des AVV berechtigt.
Benachrichtigung über Änderungen
ENOLABS informiert Bestandskunden aktiv per E-Mail über Änderungen an dieser Liste, insbesondere:
- Neuaufnahme eines Subprozessors
- Wechsel des Verarbeitungsorts (insbesondere in Drittländer)
- Wesentliche Änderung des Verarbeitungszwecks
Zusätzlich wird diese Seite bei jeder Änderung mit einem neuen Stand-Datum aktualisiert.
Kontakt zum Datenschutz
Fragen zur Auftragsverarbeitung, zu einzelnen Subprozessoren oder zum Widerspruch: