Präambel
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter ENOLABS (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die entgeltliche Bereitstellung der ENOLABS-Software als webbasierter Dienst (Software-as-a-Service, „Plattform").
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich, Vertragspartner
- Vertragsschluss, Testphase
- Leistungsumfang
- Nutzungsrechte
- Vergütung und Abrechnungsmodell
- Rechnungsstellung, Zahlung, Verzug
- Vertragslaufzeit, Kündigung
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Verfügbarkeit, Wartung, Service-Level
- Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- KI-gestützte Funktionen
- Informationssicherheit
- Datenrückgabe, Datenlöschung, Aufbewahrung
- Vertraulichkeit
- Unterauftragnehmer, Subdienstleister
- Mängelrechte
- Haftung
- Höhere Gewalt
- Änderungen der AGB und Leistungen
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Anbieter der Plattform ist:
Ender Aladag
Betreiber von ENOLABS
Kurt-Schumacher-Str. 228 · 46539 Dinslaken · Deutschland
E-Mail: admin@enolabs.de
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Bereitstellung der Plattform, einschließlich aller Module, Schnittstellen und mobilen Anwendungen (zusammen die „Leistungen").
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss, Testphase
- Die Darstellung der Plattform und ihrer Module auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Vertrag kommt zustande durch (a) ausdrückliche schriftliche oder elektronische Annahme einer Bestellung des Kunden durch den Anbieter, (b) Freischaltung eines Kundenzugangs nach erfolgter Bestellung oder (c) Unterzeichnung eines gesonderten Auftragsformulars / Bestellscheins.
- Der Anbieter kann dem Kunden eine zeitlich befristete unentgeltliche oder rabattierte Testphase einräumen. Während der Testphase entstehen keine Vergütungsansprüche, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Mit Ablauf der Testphase wird der Zugang automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag überführt, wenn der Kunde die Plattform weiter nutzt und der Anbieter ihn auf diese Folge vor Beginn der Testphase in Textform hingewiesen hat.
- Der Anbieter darf den Vertragsschluss von der Bonität oder einer Vorabzahlung abhängig machen.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Die jeweils gebuchten Module ergeben sich aus dem Auftragsformular bzw. der Bestellbestätigung. Beispielmodule sind unter anderem:
- Personalverwaltung (HR-Stammdaten, Akten, Qualifikationen)
- Disposition / Schichtplanung
- Zeiterfassung und Lohnvorbereitung (inkl. GoBD-Funktionen)
- Bewerbermanagement
- Mobile Anwendung („ENOLABS App") für berechtigte Endnutzer
- KI-gestützte Assistenzfunktionen (siehe § 11)
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform in der jeweils aktuellen Version. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, ihre Funktionen anzupassen oder einzelne Funktionen zu ersetzen, solange der vertraglich vereinbarte Hauptzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Der Übergabepunkt der Leistung ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sicherstellung der Internetanbindung beim Kunden liegt nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.
- Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, schuldet der Anbieter keine Beratungsleistungen, keine Schulungen, keinen individuellen Vor-Ort-Service, keine Datenmigration aus Altsystemen und keine kundenspezifische Softwareentwicklung. Solche Leistungen können gesondert beauftragt werden.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht, die Plattform für die eigenen betrieblichen Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
- Eine Nutzung der Plattform für Dritte (z. B. als IT-Dienstleister für Dritte) ist nur zulässig, soweit der Anbieter dies ausdrücklich gestattet. Konzernverbundene Unternehmen des Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG dürfen die Plattform mitnutzen, wenn dies vertraglich vereinbart und entsprechend lizenziert ist.
- Der Quellcode der Plattform und alle Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte und Know-how-Rechte verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Eine Dekompilierung ist nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen (§§ 69d, 69e UrhG) zulässig.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter verletzt oder die technische Verfügbarkeit für andere Nutzer gefährdet (insbesondere kein Reverse Engineering, kein Massendownload, keine Penetration ohne vorherige schriftliche Zustimmung, kein Crawling außerhalb dokumentierter APIs).
§ 5 Vergütung und Abrechnungsmodell
- Die Vergütung richtet sich nach den im Auftragsformular bzw. in der gültigen Preisliste vereinbarten Preisen pro Modul und pro abrechenbarem Nutzer (im Folgenden „Nutzerpreis").
- Abrechnungsbasis (Peak-3-Modell): Maßgeblich für die monatliche Abrechnung ist der höchste gemittelte Wert aktiver Nutzer innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen des Abrechnungsmonats. Dabei gilt:
- „Aktiver Nutzer" ist jedes nicht deaktivierte Benutzerkonto sowie jeder aktive Mitarbeiterdatensatz, dem ein Modulzugang zugewiesen ist, unabhängig davon, ob im Zeitraum ein Login erfolgt.
- Für jeden Kalendertag des Monats wird die zum 23:59 Uhr (UTC+01:00 / MEZ bzw. MESZ) bestehende Anzahl aktiver Nutzer ermittelt.
- Aus allen Tripeln aufeinanderfolgender Kalendertage (Tag t, Tag t+1, Tag t+2) des Monats wird das arithmetische Mittel je Tripel gebildet.
- Maßgeblicher Abrechnungswert ist das höchste dieser Tripel-Mittel, kaufmännisch auf eine ganze Zahl aufgerundet.
- Liegen weniger als drei Kalendertage Vertragslaufzeit im Abrechnungsmonat, gilt der Höchststand der tatsächlich erfassten Tage als Abrechnungswert.
- Der so ermittelte Abrechnungswert wird je gebuchtem Modul mit dem vereinbarten Nutzerpreis multipliziert. Beispiel:
Ist dies das Maximum aller Tripel, beträgt der Abrechnungswert 52 Nutzer (kaufmännisch gerundet). Bei einem Nutzerpreis von z. B. 8,00 € pro Modul ergeben sichTag Aktive Nutzer Tripel-Mittel (t, t+1, t+2) 10. 48 (48 + 52 + 55) / 3 = 51,67 11. 52 12. 55 52 × 8,00 € = 416,00 €pro Modul und Monat. - Der Kunde kann den ermittelten Abrechnungswert sowie die zugrundeliegende Nutzerzählung jederzeit über die Plattform einsehen (Selbstauskunft im Abrechnungs-Bereich).
- Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern für den Anbieter Umsatzsteuerpflicht besteht).
- Der Anbieter ist berechtigt, die Preise einmal je Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten in Textform anzupassen. Übersteigt die Anpassung 8 % des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Preisänderung zu, das innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform auszuüben ist.
- Einmalige Setup-, Migrations- oder Schulungsleistungen werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Tagessätzen des Anbieters abgerechnet, sofern nicht ein Festpreis vereinbart ist.
§ 6 Rechnungsstellung, Zahlung, Verzug
- Die Abrechnung erfolgt monatlich nachschüssig auf Basis des nach § 5 Abs. 2 ermittelten Werts. Die Rechnung wird in elektronischer Form (PDF und/oder strukturierte E-Rechnung gemäß § 14 UStG) an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse versandt.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde gerät bei Nichtzahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt für den Zeitraum der Sperre bestehen, soweit die Sperre vom Kunden zu vertreten ist.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen.
- Der Anbieter empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Bei Rücklastschriften aus vom Kunden zu vertretenden Gründen kann der Anbieter die anfallenden Bankgebühren in Rechnung stellen.
§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung
- Der Vertrag wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit kann individuell vereinbart werden; sie beträgt im Regelfall zwölf (12) Monate ab Vertragsbeginn.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei (a) Zahlungsverzug des Kunden über mindestens zwei Monatsabrechnungen trotz Mahnung, (b) erheblichem Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen (§ 4 Abs. 4), (c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
- Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); eine E-Mail an admin@enolabs.de bzw. an die vom Kunden hinterlegte Kontaktadresse ist ausreichend.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Den Anbieter ist unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht.
- Der Kunde benennt einen oder mehrere administrativ Verantwortliche, die für die Verwaltung der Nutzerkonten, Rollen und Berechtigungen zuständig sind. Der Kunde stellt sicher, dass die Funktionstrennung insbesondere zwischen Disposition, Lohnsachbearbeitung und Administration gewährleistet ist (GoBD-Anforderung).
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm in die Plattform eingegebenen oder übertragenen Daten sowie für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten auf seiner Seite.
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig die ihm zur Verfügung stehenden Exportfunktionen zu nutzen, um eigenständige Sicherungskopien kritischer Daten zu erstellen. Der Anbieter erbringt eine eigene Datensicherung gemäß § 12.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch den Kunden oder aus einer Verletzung dieses Vertrages resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informiert und ihm die Verteidigung überlässt.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Service-Level
- Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von mindestens 99,0 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt nach § 3 Abs. 3. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden:
- geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden und vorzugsweise außerhalb üblicher Geschäftszeiten liegen;
- Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (§ 18);
- Ausfälle aufgrund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z. B. Internet-Backbone-Störungen, DDoS-Angriffe Dritter, Ausfälle beim Internet-Zugang des Kunden);
- Sicherheits-Notfallmaßnahmen, die unverzüglich erforderlich sind.
- Wird die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat nachweislich um mehr als 1 % unterschritten, steht dem Kunden auf Anforderung in Textform eine Gutschrift in Höhe von 5 % der für diesen Monat angefallenen Modulvergütung zu, jedoch höchstens 25 % der Monatsvergütung. Die Anforderung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Monat erfolgen.
- Störungsmeldungen können an admin@enolabs.de gerichtet werden. Der Anbieter bemüht sich um eine erste Rückmeldung innerhalb von zwei (2) Werktagen.
§ 10 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, sind die Parteien verpflichtet, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Anbieter stellt hierfür eine entsprechende Vorlage bereit; sie wird mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrages.
- Der Kunde bleibt im Sinne der DSGVO Verantwortlicher für die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten und stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die jeweilige Datenverarbeitung verfügt (insbesondere für Beschäftigtendaten gemäß § 26 BDSG).
- Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen werden in einem separaten Dokument beschrieben und können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine Übermittlung in Drittländer (z. B. an Push-Dienstleister APNs/FCM) erfolgt nur auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Kapitel V DSGVO (Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln).
- Bei der Nutzung der Plattform durch berechtigte Endnutzer des Kunden (z. B. Beschäftigte des Kunden) verweist der Anbieter auf seine separate Datenschutzerklärung.
§ 11 KI-gestützte Funktionen
- Die Plattform enthält Funktionen, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, insbesondere große Sprachmodelle Dritter („KI-Funktionen"). Der Kunde wird hierauf an geeigneter Stelle in der Plattform gesondert hingewiesen.
- KI-Funktionen unterstützen den Kunden bei Routine-Entscheidungen, ersetzen jedoch keine fachliche oder rechtliche Prüfung durch den Kunden. Der Kunde verbleibt für jede aus einer KI-Ausgabe abgeleitete Maßnahme eigenverantwortlich.
- Der Anbieter beachtet bei der Bereitstellung von KI-Funktionen die anwendbaren Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) sowie weiterer einschlägiger Regelungen in der jeweils geltenden Fassung. Eingaben des Kunden an KI-Modelle werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung verwendet und nicht zum Training fremder Modelle freigegeben, soweit der Anbieter dies vertraglich gegenüber dem KI-Dienstleister sicherstellen kann.
- Der Kunde verpflichtet sich, KI-Funktionen nicht für die in Art. 5 AI Act untersagten Praktiken und nicht für Hochrisiko-Anwendungen einzusetzen, ohne dies vorher mit dem Anbieter abzustimmen und die in der Plattform bereitgestellten Einstellungen entsprechend zu konfigurieren.
§ 12 Informationssicherheit
- Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vom Kunden eingegebenen Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff und Manipulation. Hierzu zählen unter anderem Transportverschlüsselung (TLS), regelmäßige Backups, Zugriffskontrollen und ein zentrales Audit-Log (vgl. GoBD-Funktionen).
- Der Anbieter führt tägliche Datensicherungen der produktiv genutzten Datenbanken durch und hält diese mindestens 30 Kalendertage vor. Die Sicherungen werden in einem getrennten Speicherbereich aufbewahrt.
- Der Kunde ist verpflichtet, ihm bekannt werdende Sicherheitsvorfälle, missbräuchliche Nutzungen oder Schwachstellen unverzüglich an admin@enolabs.de zu melden.
- Soweit der Kunde selbst Pflichten aus der NIS-2-Richtlinie (RL (EU) 2022/2555) bzw. ihrer nationalen Umsetzung trägt, stellt der Anbieter auf begründete Anforderung in zumutbarem Umfang Informationen zur eigenen Sicherheitsarchitektur zur Verfügung.
§ 13 Datenrückgabe, Datenlöschung, Aufbewahrung
- Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit über die in der Plattform bereitgestellten Exportfunktionen Daten in gängigen Formaten (CSV, JSON, ZIP) abrufen. Hierzu gehören insbesondere die Funktionen zur Z3-Datenträgerüberlassung gemäß GoBD sowie die Verfahrensdokumentation.
- Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen zum Export bereit, sofern nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder gesonderte Vereinbarungen entgegenstehen.
- Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Kundendaten gelöscht, sofern der Anbieter nicht gesetzlich (insbesondere §§ 147 AO, GoBD, § 257 HGB) zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet ist. Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigt werden, werden für die jeweils gesetzlich erforderliche Dauer in einem zugriffsbeschränkten Bereich vorgehalten.
- Auf Verlangen erstellt der Anbieter dem Kunden gegen Aufwandsentschädigung einen abschließenden Datenexport und/oder eine Löschbestätigung.
§ 14 Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, sie ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertraulich sind insbesondere personenbezogene Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Spezifikationen und kommerzielle Konditionen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) bei Vertragsschluss bereits offenkundig waren oder ohne Verstoß gegen diese Klausel offenkundig werden, (b) der empfangenden Partei nachweislich vor Erhalt bereits bekannt waren, (c) ihr von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten überlassen werden oder (d) deren Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift oder behördlicher Anordnung erforderlich ist.
- Die Vertraulichkeitspflicht überdauert die Vertragsbeendigung um fünf (5) Jahre; für personenbezogene Daten und Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 2 GeschGehG gilt sie unbefristet.
§ 15 Unterauftragnehmer, Subdienstleister
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere Hosting-Anbieter, KI-Dienstleister und Anbieter mobiler Push-Dienste. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragnehmer wird im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags geführt.
- Der Anbieter wählt seine Unterauftragnehmer sorgfältig aus und stellt durch vertragliche Regelung sicher, dass diese ein vergleichbares Datenschutz- und Sicherheitsniveau einhalten.
- Wesentliche Änderungen im Kreis der Unterauftragnehmer mit Bezug zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden dem Kunden in Textform mit angemessener Vorlauffrist angekündigt. Der Kunde kann der Hinzuziehung eines neuen Unterauftragnehmers aus wichtigem Grund widersprechen; lassen sich die Bedenken nicht ausräumen, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 16 Mängelrechte
- Die Plattform wird als Mietleistung (§ 535 BGB analog) bereitgestellt. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand.
- Ein Mangel liegt nicht vor bei (a) Funktionsabweichungen, die auf vom Kunden vorgenommene Anpassungen oder fehlerhafte Eingaben zurückzuführen sind, (b) Unverträglichkeiten mit nicht freigegebener Hard- oder Software des Kunden, (c) Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt oder (d) Umsetzung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben.
- Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und reproduzierbar zu dokumentieren.
- Bei Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist im B2B-Bereich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes;
- im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Vergütung. Für reine Vermögensschäden ist die Haftung pro Kalenderjahr darüber hinaus auf maximal 50.000,00 € begrenzt.
- Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung sonstiger Pflichten und für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust (außerhalb der nach § 12 vorgehaltenen Backups) — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Ansprüche des Kunden aus Mängeln und Schadensersatz verjähren in einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingend längere Fristen gelten. Die Verjährung gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 1.
§ 18 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufstand, Pandemie behördlicher Feststellung, großflächige Strom- oder Internetausfälle, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe Dritter, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten, sowie Streiks und Aussperrungen außerhalb der eigenen Sphäre.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Minderung der Folgen.
- Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.
§ 19 Änderungen der AGB und Leistungen
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, wenn dies aufgrund (a) Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung, (b) Änderungen der eingesetzten Technologien oder Subdienstleister oder (c) Erweiterung des Leistungsangebots erforderlich oder zweckdienlich ist und die Anpassung den Vertragspartner bei objektiver Betrachtung nicht unangemessen benachteiligt.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
- Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs des Kunden steht beiden Parteien das Recht zu, den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Änderung außerordentlich zu kündigen. Bis dahin gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
- Abtretung: Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig (§ 354a HGB bleibt unberührt). Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Streitbeilegung: Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; dies gilt schon deshalb, weil sich diese AGB ausschließlich an Unternehmer richten.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Hinweis zur rechtlichen Verbindlichkeit: Diese AGB wurden mit Sorgfalt nach dem Stand der Gesetzgebung am 31. Mai 2026 erstellt und berücksichtigen u. a. die einschlägigen Vorschriften des BGB (§§ 305 ff., 535 ff., 611a ff.), des HGB, der DSGVO (VO (EU) 2016/679), des BDSG, des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), der Digital Services Act Verordnung (VO (EU) 2022/2065), des Data Act (VO (EU) 2023/2854), des AI Act (VO (EU) 2024/1689) sowie der GoBD (BMF-Schreiben vom 11. März 2024). Eine individuelle anwaltliche Prüfung vor Inkrafttreten in einem konkreten Vertragsverhältnis wird ausdrücklich empfohlen, da die Wirksamkeit einzelner Klauseln vom konkreten Geschäftsmodell, der Branche und der jeweiligen Vertragsbeziehung abhängen kann.